Der vollstreckbare Notariatsakt

Viele Verpflichtungen können mittels eines Notariatsaktes unmittelbar vollstreckbar gemacht werden, d.h. durch einen vollstreckbaren Notariatsakt kann man sich einen langwierigen und teuren Gerichtsprozess ersparen und direkt Exekution führen.
Ein vollstreckbarer Notariatsakt ist Vollstreckungstitel nach der EO (Exekutionsordnung) und gilt auch als Europäischer Vollstreckungstitel. Es kann demnach (grs in der gesamten EU ausgenommen Dänemark) sofort gerichtliche Exekution beantragt werden, ohne vorher der Prozessweg beschreiten zu müssen. Damit hilft ein vollstreckbarer Notariatsakt Kosten, Zeit und Ärger zu sparen.