Vollmacht, Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Durch eine Vollmacht wird jemand ermächtigt, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Sie kann (beinahe) beliebig ausgestaltet werden, z.B. sämtliche Geschäfte des täglichen Lebens umfassen oder auf bestimmte Geschäfte beschränkt werden. Beispielsweise: allgemeine Vollmacht, Bankvollmacht, Zustellvollmacht,...
Die Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, mit dem Personen bestimmt werden können, für jemanden tätig zu werden, der seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Das Bestehen einer Vorsorgevollmacht erspart in der Regel die Bestellung eines Sachwalters.
Der Notar berät über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und kann eine Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren lassen. Überdies berät er gerne auch über andere mit der Vorsorge zusammenhängenden Themen: Testamente, Schenkungen, Patientenverfügungen, Vertretungsbefugnis naher Angehöriger usw.
Mit der Patientenverfügung können bestimmte Behandlungen, Behandlungsmethoden und/oder lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt werden, falls man selbst nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen.
Die Patientenverfügung ist jederzeit widerruflich und hilft, das Recht auf Selbstbestimmung zu wahren, falls man sich nicht mehr äußern kann. Auch ist sie eine wichtige Orientierung für Angehörige und Ärzte.
Auf Wunsch kann die Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister eingetragen werden.