Beglaubigungen & Beurkundungen

Im Rechtsverkehr spielen die Echtheit von Urkunden und geleisteter Unterschriften eine große Rolle. Auch ist für bestimmte Rechtsgeschäfte eine besondere Form vorgeschrieben. Öffentliche Urkunden haben eine erhöhte Beweiskraft und dienen der Rechtssicherheit und dem Konsumentenschutz.
- Beglaubigung von Unterschriften (Legalisierungen)
- Beglaubigung von Kopien/Abschriften (Vidimierungen)
- Notariatsakte und notarielle Protokolle (Beurkundung von Rechtsgeschäften und rechtserheblichen Tatsachen)
- Lebenszeugnisse