Unternehmensrecht

Zu den Spezialgebieten des Notars gehört das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Ganz gleich, ob sie ein Unternehmen besitzen, eines gründen oder übertragen wollen.
Der Notar hilft Ihnen durch individuelle, ausgeglichene Lösungen spätere Streitigkeiten, die mit viel Ärger und hohen Kosten verbunden sind, zu vermeiden.
- Gründung und Wahl der geeigneten Rechtsform
- Beurkundung von General- und Hauptversammlungen
- Firmenbucheintragungen
- Selbstberechnung und Abfuhr von Steuern
- Unternehmensnachfolge
- Umgründungen (Fusion, Umwandlung, Spaltung)