Erben & Schenken

Im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge ist der Notar der absolute Spezialist und unterliegt einer strengen beruflichen Verschwiegenheitspflicht.
Er stellt sicher, dass ein Testament wirklich dem letzten Willen entspricht, gültig errichtet und auch aufgefunden wird. Die beim Notar errichteten Anordnungen werden im ÖZTR (Österreichischen Zentralen Testamentsregister) registriert.
Durch kompetente Beratung und langjährige Erfahrung werden die günstigsten Lösungen gefunden, um die Erbfolgen und Verteilung des Nachlassvermögens bereits zu Lebzeiten zu regeln, den letzten Willen möglichst genau und einfach umzusetzen, Steuern zu sparen und Streitigkeiten im Zuge der Verlassenschaft zu vermeiden. Die nötigen Behördenwege (Steuer, Schenkungsmeldung usw.) werden auf Wunsch ebenfalls erledigt.
- Testament und Kodizill
- Schenkung und Schenkung auf den Todesfall
- Erbvertrag
- Erb- und Pflichtteilsverzicht
- Übergabevertrag
- Belastungs- und Veräußerungsverbote
- Wohnrecht, Fruchtgenussrecht
- Leibrente