Verlassenschaftsabhandlung

Nach jedem Todesfall wird in Österreich vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist, alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Sinne des Verstorbenen abzuwickeln und das Vermögen an die rechtmäßigen Erben ordnungsgemäß zu übertragen.
Der Notar ist von Gesetzes wegen dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen, er wird als Gerichtskommissär tätig. Selbstverständlich unterliegen diese Verfahren der Verschwiegenheitspflicht.
Als Erbenmachthaber (Bevollmächtigter der Erben) kann jeder Notar die Abwicklung von Verlassenschaften übernehmen, auch wenn nach der Geschäftsverteilung ein anderer Notar zuständig wäre. Dies ist nicht mit zusätzlichen Kosten für die Erben verbunden.
Sollten Sie eine Ladung zur Todesfallaufnahme erhalten haben oder mich mit der Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung beauftragen, bitte ich Sie nach Möglichkeit folgende Unterlagen mitzunehmen:
- Aufstellung der nächsten Angehörigen (Kinder, Kindeskinder, Adoptivkinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten) mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum, allenfalls Sterbedatum und Ort.
- Testamente, Kodizille, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilverzichtsverträge
- Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über eine Sachwalterbestellung des/der Verstorbenen bzw. für den/die Verstorbene
- Todesfallkosten: Rechnungen oder Auftragsbestätigungen, Einzahlungsbelege für Bestattung, Steinmetz, Trauermahl, Sterbeurkunden, Blume/Kränze, Parten, Porto, Reisekosten,...
- Belege über Lohn/Pension/Sozialhilfe usw.
- e-card
- Sparbücher im Original
- Information über Bankguthaben (Konten, Depots etc.) und Schließfächer/Safes
- Bausparverträge
- Lebens- und Sterbeversicherungspolizzen
- Unterlagen über Zahlungsrückstände und offene Forderungen/Schulden (z.B.: ausständige Miete vor dem Tod, Sozialhilfe, Finanzamt, Telefon, Kredite, Bürgschaften, Krankenhauskosten,...)
- bei Schusswaffen: Waffenpass, Waffenbesitzkarte, Waffennummern (Das Ableben des Besitzers ist der BPD Wien zu melden!)
- bei Liegenschaften: Grundbuch und Einlagezahl, Einheitswertbescheid und Grundbuchsauszug falls vorhanden, bei Kleingärten den Pachtvertrag
- bei Kfz: Zulassungsschein, Typenschein