Der Notar
Der Notar bietet ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an. Er unterliegt strengen disziplinarrechtlichen Regeln und ist gesetzlich zur Verschwiegenheit, Unparteilichkeit und Objektivität verpflichtet.
Notare dürfen ihre Klienten in gerichtlichen Streitigkeiten nicht vertreten, sie ziehen deshalb keinen finanziellen Vorteil daraus, einen Konflikt nicht bereits außergerichtlich beizulegen.
Außerdem ist der Notar Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Autorität übertragen ist, trotzdem ist er keiner staatlichen Weisung unterworfen und übt seinen Beruf in eigenem Namen und auf eigene Rechnung aus. Er wickelt Verlassenschaftsverfahren im Auftrag des Gerichts ab, stellt Echtheit, Beweiskraft und Aufbewahrung von Urkunden sicher und genießt öffentlichen Glauben. Notariellen Urkunden kommt vor Behörden besondere Beweiskraft zu und sie können sogar wie rechtskräftige Gerichtsurteile ausgestaltet werden.
Der Notar ist unparteiisch und erfahren; er berücksichtigt die rechtlichen, steuerlichen und praktischen Aspekte eines Sachverhaltes. Dadurch vermeidet er Konflikte bereits im Vorfeld und findet für alle Beteiligten eine optimale, sichere und kostengünstige Lösung.
Honorar
Das Honorar basiert auf dem Notariatstarif-, Rechtsanwaltstarif- und Gerichtskommissionstarifgesetz. Die gesetzlichen Gebühren verstehen sich als Obergrenzen, andere Vereinbarungen sind möglich.
Eine erste kurze Rechtsauskunft ist kostenlos.